Die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns eines Unternehmens. Sie eignet sich insbesondere für kleinere Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Im Wesentlichen wird der Gewinn durch den Vergleich der Betriebseinnahmen und -ausgaben innerhalb eines Geschäftsjahres ermittelt.
Die EÜR ist für Unternehmen geeignet, die die Buchführungsgrenzen nach § 141 AO nicht überschreiten. Diese Grenze liegt derzeit bei einem Umsatz von 600.000 Euro oder einem Gewinn von 60.000 Euro pro Jahr. Unternehmen, die diese Schwellenwerte nicht überschreiten, können die EÜR anwenden, um ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Bei der EÜR werden die Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss- und Abflussprinzip erfasst. Das bedeutet, dass Einnahmen erst dann berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich zugeflossen sind, und Ausgaben, wenn sie abgeflossen sind. Diese Methode unterscheidet sich von der doppelten Buchführung, bei der Transaktionen bereits bei der Entstehung erfasst werden.
Erfassung der Betriebseinnahmen: Alle Einnahmen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, müssen erfasst werden.
Erfassung der Betriebsausgaben: Alle Ausgaben, die zur Erzielung der Einnahmen notwendig sind, werden berücksichtigt.
Berechnung des Überschusses: Der Gewinn oder Verlust wird durch die Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und -ausgaben ermittelt.
Für CEOs kleinerer Unternehmen bietet die EÜR eine praktikable und kosteneffiziente Methode zur Gewinnermittlung. Sie ermöglicht eine vereinfachte steuerliche Erfassung und kann helfen, den administrativen Aufwand zu reduzieren. Dennoch sollten CEOs die Grenzen und potenziellen Nachteile der EÜR berücksichtigen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.